Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung

  • Unerwartete Impfunverträglichkeiten

  • Schwangerschaft

  • Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten

  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität

  • Nichtversetzung eines Schülers

  • Unerwartete gerichtliche Ladung

  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmittel verspätet angetreten wird

Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise

  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten

Lehrerausfalldeckung:

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn wegen eines Ausfalls einer Aufsichtsperson die vorgeschriebene Zahl an Aufsichtspersonen nicht mehr zur Verfügung steht und damit die Durchführung der Klassenfahrt objektiv nicht mehr möglich ist und alle Teilnehmer der Klassenfahrt versichert sind.

Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Aufsichtsperson aus einem der versicherten Gründe nicht teilnehmen kann.

Reiseunfallversicherung:

Die Reiseunfallversicherung schützt Sie bei Unfällen:

  • Auf der versicherten Reise

  • Rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag

  • Weltweit

  • Unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht haben

Die Leistungen der Reiseunfallversicherung:

  • Versicherungssumme für Invalidität 20.000,- EUR

  • Versicherungssumme für Tod 10.000,- EUR

  • Bergungskosten 5.000,- EUR

Reisehaftpflichtversicherung:

Die Reisehaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens bis zur vereinbarten Versicherungssumme während der versicherten Reise

  • Leistung bei Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen

  • Schadenereignisse sind Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)

  • Leistung bei Schäden, die während der Ausübung von Sport entstehen, z.B. Radfahren, Reiten, Surfen,…

  • Leistung bei Mietsachschäden in Hotel- und Pensionszimmern

Die Leistungen der Reisehaftpflichtversicherung:

  • Personen- und Sachschäden pauschal bis zu 3.000.000,- EUR

  • Vermögensschäden bis zu 50.000,- EUR

Wichtige Hinweise:

Risikopersonen

Versicherte Personen.
Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:

  • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder

  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern

  • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger

  • Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten, sofern das versicherte Ereignis "Tod" eingetreten ist.

Aufsichtspersonen bei einer Klassenfahrt, sofern dies gesondert vereinbart ist.

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Abschlussfrist

Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wird.

Geltungsbereich

Deutschland

Reisedauer

Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise bis zu einer maximalen Reisedauer von 30 Tagen.